Seeschifffahrt / Küstengebiete
Ausrüstungspflichtige Schiffe müssen in der Küstenfahrt ( Seefahrt AREA 1 ) mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgestattet sein. Ausrüstungspflichtig sind Charterschiffe, Traditionsschiffe und Schiffe für Ausbildungszwecke.
Sind Sie mit einem ausrüstungspflichtigen Schiff in der Küsten- und Seefahrt unterwegs, müssen Sie als Schiffsführer:in Inhaber:in für das gültige Funkzeugnis SRC, das Short-Range-Certificate sein.
Nutzen sie Ihr eigenes Schiff privat, benötigen Sie keine Funkanlage und folglich auch kein Funkzeugnis, da für das eigene keine Ausrüstungspflicht besteht.
Beachten Sie aber bitte, dass Sie als Schiffsführer:in für die Sicherheit an Bord und die Sicherung der Schifffahrt grundsätzlich verantwortlich sind. Damit ist auch gemeint, dass Sie für alle möglichen Situationen über Kenntnisse und technische Einrichtungen ( u. A. Funkanlagen ) verfügen müssen.
Mindestalter : 15 Jahre
Wir haben für die Funkgeräte ICOM M323 / M330 / M423 und M505 in jeweils eigenen Buchausgaben
Nachfolgend ein Beispiel mit unserer Buchausgabe für das Funkgerät ICOM M323 und der FREY-Software SRC TUTOR IV.
Sie erhalten in der praktischen Prüfung Aufgaben-Karten. Sie entnehmen diesen Aufgaben den Rang ( Not / Dringlichkeit / Sicherheit / Routine ) und verbreiten die Meldungen nachfolgend, ohne schriftliche Notizen.